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Zäh plastisch (AS)
Konsistenz des Gussasphaltestrichs beim Einbau.
Kapitel 12.1.4
Zahnung
Um definierte Mengen Klebstoff aufbringen zu können, wird eine so genannte "Zahnspachtel" eingesetzt, deren
Verteilerleiste (Rakel) entsprechende Ausschnitte (Zahnung) aufweist. Durch sie gelangt der Klebstoff gleichmäßig
auf den Unterboden.
Kapitel 17.2.8.5.2.1 + 17.2.12 + 17.2.13.1
ZE
Nicht mehr gebräuchliche Kurzbezeichnung für "Zementestrich"; wurde abgelöst durch "CT".
ZE 12 wurde zu CT - C15 - F32)
ZE 20 wurde zu CT - C25 - F4
ZE 30 wurde zu CT - C35 - F5
ZE 401) wurde zu CT - C45 - F62)
ZE 501) wurde zu CT - C55 - F72)
ZE 55 M1) wurde zu CT - C70 - F11 - A33)
ZE 65 A1) wurde zu CT - C75 - F9 - A62)3)
ZE 65 KS1) wurde zu CT - C75 - F9 - A1,52)3)
1) nach DIN 18 560-1 (alt) Eignungsprüfung erforderlich
2) Druckfestigkeitsklasse in Anlehnung an DIN EN 13 813
3) Biegezugfestigkeitsklasse in Anlehnung an DIN EN 13 813
Kapitel 12.1.1.1 + 14.1.1.3.1
Zeitspanne bis zum Nutzungsbeginn
[englisch "time before trafficking"]; notwendige Wartezeit bis zur Nutzung des Estrichs.
Zellkautschuk
wird im porengeschlossenen Zustand bei oberflächenfertigen Scheinfugenprofilen als Füllmaterial zwischen 2
Metallwinkelschenkeln verwendet.
Kapitel 12.7.3.4
Zement
Baustoff in Pulverform, der aus Kalksteinen und Silikatgemischen (Ton) durch Brennen, Sintern und Feinmahlen
hergestellt wird. Durch die Beimengung von Wasser wird beim Abbindeprozess ein Filz unlösbarer Silikatkristalle
gebildet. Zemente benötigen den Zusatz bzw. die Zumahlung von Calciumsulfaten für die Regelung der Erstarrung und
der Festigkeitsentwicklung. Die entsprechende Menge ist je nach Zementart unterschiedlich. Dabei ist auch der
Sulfatgehalt des Klinkers zu berücksichtigen. Außer den Haupt- und Nebenbestandteilen (Letztere betragen bei
Normzementen maximal 5 Masse-%) können Zemente Zusatzstoffe enthalten. Deren Anteil ist auf 1 Masse-% begrenzt
(ausgenommen Pigmentzusätze). Diese haben den Sinn beim Mahlen Energie einzusparen, sollen aber auch die Fließ-
und Lagerfähigkeit von Zement im Silo verbessern. Üblicherweise werden weniger als 0,05 Masse-% an Zusatzstoffen
beigemengt. Die europäische Zementnorm begrenzt diesen Wert auf maximal 0,5 Masse-%, wobei diese Zusätze weder den
Korrosionsschutz der Bewehrung noch die Gebrauchseigenschaften des Produktes beeinträchtigen sollen; siehe auch
"Schüttungen (lose und gebundene)"
Kapitel 12.1.1 + 12.10.2.1 + 14.5.3 + 16.1.1
Zementestrich
Beispielhafte Bezeichnung nach Norm.
Kapitel 12.2.1.1
Zementestrich
Kurzbezeichnung "CT"; [englisch "cementitious screed"; französisch "chape a base de ciment"]; Estrich, dessen
Bindemittel aus Zement besteht.
Kapitel 12.1 + 12.1.1.1 + 12.1.6 + 12.2 + 12.7.5.2 + 12.8.1 + 16.3.8
Zementestrich (hoch kunstharzmodifizierter)
Zementestrich, dem eine große Menge Kunstharz zugegeben wird, um die Biegezugfestigkeit zu erhöhen und gleichzeitig
dünnere Konstruktionshöhen realisieren zu können.
Zementestrich (kunstharzmodifizierter)
[englisch "polymer modified cementitious screed"]; Estrich, dessen Bindemittel aus Zement besteht und der als
Zusatzstoff Kunstharzdispersionen oder dispergierbare Kunstharze enthält.
Zementfließestrich
Kurzbezeichnung CTF; Estrich, dessen Bindemittel aus Zement besteht und der in weitgehend fließfähiger Konsistenz
eingebracht wird.
Kapitel 12.1.1.2 + 12.1.6
Zementfließestriche CTF
10 potenzielle Ursachen für mögliche Schäden an Zementfließestrichen.
Kapitel 12.1.1.2.1
Zementgebundener Hartstoffestrich
Siehe "Hartstoffestrich (zementgebundener)".
Zementgebundene Untergründe
weisen als Bindemittel Zement auf (Betonplatten, Zementestriche, etc.).
Kapitel 17.5.3
Zementgehalt
Anteil des Zements innerhalb einer Mörtelmischung. Mit zunehmendem Zementgehalt nimmt das chemische Schwinden
des Estrichs zu, da das Volumen des schwindfähigen Zementleims zunimmt. Bei der Herstellung von Zementestrichmörtel
ist es günstig, den Zementgehalt auf das notwendige Maß zu beschränken.
Kapitel 12.1.1.1 + 12.4.2.1.3
Zementgewicht
Einige Zusatzmittel und Faserarten werden in Relation zum Zementgewicht dosiert.
Kapitel 12.6.4.6.6
Zementleichtestrich
Estrich mit einer Trockenrohdichte nach 28 Tagen von unter 1400 kg/m3.
Zementmahlfeinheit
Siehe "Blainewert von Zement".
Zementschleier
Stein- und keramische Beläge weisen an ihrer Oberfläche des Öfteren einen grauen Zementschleier auf. Für dessen
Entfernung sollte keine Säure verwendet werden. Es ist vielmehr zu empfehlen während ca. eines Jahres eine
ständige Pflege mit Hilfe von Schmierseife durchzuführen, bis die materialtypische Oberflächenoptik erreicht ist.
Kapitel 17.4
Zementstein
Zementmörtel im erhärteten Zustand.
Kapitel 12.6.4.6.6
Zertifizierungsstellen
Es gibt einige Zertifizierungsstellen, die sich insbesondere mit Fußbodenkonstruktionen befassen; siehe
"Adressverzeichnis" zum Thema Fußboden".
Kapitel 24.2
ZFE
Kurzbezeichnung für "Zementfließestrich"; Estrich, dessen Bindemittel aus Zement besteht und der eine weitgehend
fließfähige Konsistenz aufweist.
Kapitel 12.1.1.2 + 12.1.6
Ziegelestrich
Siehe "Estrichziegelsystem".
ZTV-SIB
Kurzbezeichnung für "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Schutz und Instandsetzung von
Betonbauteilen"
Zuckerlösungen
können zementäre Produkte intensiv schädigen.
Zugfestigkeit
Mit diesem Begriff kann im Fußbodenkontext die "Biegezugfestigkeit" oder aber die "Haftzugfestigkeit /
Oberflächenzugfestigkeit" gemeint sein.
Kapitel 12.6.4.2 + 12.6.4.5 + 14
Zugkraft
Kurzbezeichnung "F" mit der Maßeinheit [N]; Beanspruchung eines Werkstoffs auf Zug (z. B. an der Plattenunterseite
bei Einwirkung von Lasten auf einen schwimmenden Estrich oder bei der Haftzugfestigkeits- bzw.
Oberflächenzugfestigkeitsprüfung).
Kapitel 12.2.2.1 + 12.6.2 + 12.6.4.2 + 12.11.4 + 14.4.4.2 + 17.3.1
Zugluft
kann einen frisch verlegten Zementestrich in hohem Maße schädigen. Aus diesem Grund müssen Türen- und
Fensteröffnungen zum Zeitpunkt der Estrichverlegung und während 7 Tagen danach verschlossen sein. Im Kontext
"dunkle Stellen unter Türblättern" kann es im textilem Bodenbelag unter dem Türblatt durch Zugerscheinungen zu
einer kaum reversiblen Anschmutzung kommen. Ursache hierfür sind Staubpartikel, welche durch die textile Struktur
"gefiltert" werden.
Kapitel 7 + 8.1 + 10.2 + 12.1.3 +12.1.4.5 + 12.4.2.1.3 + 12.4.2.2 + 12.8.2 + 12.11.1 + 13 + 14.4.4.3 + 14.5.1.1 +
17.2 + 17.2.4.1
Zug/Schnitt (textile Bodenbeläge)
ist der Begriff für Teppichböden, bei denen beim Webprozess in einem Arbeitsgang Bouclé und Velours in ein und
derselben Ware gefertigt werden. Entsprechend des Webprozesses kann in Längsrichtung abwechselnd eine Zugrute
(ohne Messer, zur Bildung einer Schlingenreihe) und eine Schnittrute (mit Messer, zur Bildung einer Veloursreihe)
eingesetzt werden.
Kapitel 17.2.6
Zureiben
Mechanische Bearbeitung der Oberfläche eines frisch verlegten Estrichs durch die Rotationsbewegung einer Kelle/Scheibe;
siehe auch "Glättung".
Zusammendrückbarkeit c
Hiermit ist üblicherweise die Zusammendrückbarkeit "c" von (i. d. R. Trittschall-) Dämmstoffen gemeint
(dL - dB = c), kann sich aber auch auf den Randstreifen beziehen. Es ist zu empfehlen, Fußbodenkonstruktionen
so zu konzipieren, dass sich die Gesamtheit der horizontal verlegten Dämmstoffe maximal um 3 bzw. 5 mm
zusammendrücken kann. Letztlich ausschlaggebend ist die jeweilige Nutzlast, für deren Abtragung "c" einen
bestimmten Wert nicht überschreiten darf (siehe DIN 18 560 - 2, Abschnitt 3.2). Bei einem beheizten AS darf
"c" max. 3 mm betragen. Die DIN 18 560-2 gestattet theoretisch maximal zwei Lagen Trittschalldämmung übereinander
zu verlegen, was ich jedoch i. d. R. nicht empfehlen würde. Die neue DIN 18 560 schreibt vor, dass bei mehreren
Dämmlagen die Dämmschicht mit der niedrigeren Zusammendrückbarkeit oben liegen muss. Dies gilt jedoch nicht, wenn
sich Rohre auf dem Untergrund befinden.
Es gelten bei Trittschalldämmungen folgende Bezeichnungen:
"sg" steht für "geringe Zusammendrückbarkeit" <= 2 mm
"sm" steht für "mittlere Zusammendrückbarkeit" <= 3 mm
"sh" steht für "hohe Zusammendrückbarkeit" <= 5 mm
Kapitel 8.5 + 10.3.1.1 + 10.3.2.1.1 + 11.4.2.3 + 12.2.1 + 12.3.1.1 + 12.5.3.1 + 12.7.5.2
Zusatzmittel
[englisch "admixture"; französisch "adjuvant"]; Stoff, der beim Mischen in geringen Mengen zugegeben wird, um
die Eigenschaften des Estrichs/Betons im frischen und / oder erhärteten Zustand zu verändern. Für die Herstellung
von Industrieböden kommen z. B. in erster Linie Betonverflüssiger (BV) und Fließmittel (FM) in Frage, mit welchen
der Wassergehalt des Mörtels reduziert werden kann. Damit wird in letzter Konsequenz der W/Z-Wert abgesenkt, wobei
das nicht zwingend zu einer Reduzierung des Trockenschwindens führt.
Kapitel 12.2.3 + 12.3.1.2 + 12.10.1 + 12.10.2
Zusatzstoff
[englisch "additive"; französisch "ajout"]; Stoffe, die dem Estrichmörtel zugegeben wird, um auf chemischem und
/ oder physikalischem Wege Eigenschaften zu verändern. Zusatzstoffe sind z. B.: Steinkohlenflugasche,
Gesteinsmehle (Füller), Silikastaub, Stahlfasern, Glasfasern, Kunststofffasern und Farbpigmente. Sie beeinflussen
die Mörtelkonsistenz durch den Wasseranspruch ihrer Oberfläche, wodurch sie eine Auswirkung auf das
Schwindverhalten haben. Der Volumenanteil von Zusatzstoffen ist bei der Rezeptur zu beachten; siehe auch "Zement".
Zuschläge (organische)
finden häufig in Steinholzestrichen Verwendung.
Kapitel 16.3.7
Zwängzugspannungen (in Estrichen)
Zugspannungen, die infolge hygrischer (Trocknung) oder thermischer (Abkühlung) Verkürzung in einem eingespannten
Bauteil wirken.
Kapitel 12.6.4.6.6
Zwangsmischer
Mechanisches Mischgerät, bei dem die Mischgutbewegung zwangsläufig erfolgt (das Gegenteil wäre ein "Freifallmischer").
Auf diese Weise wird ein sehr intensives und schnelles Mischen erreicht. Die Mischwellen (= Achsen), um die sich die
Mischwerkzeuge drehen, sind entweder horizontal, vertikal oder diagonal angeordnet. Man unterscheidet hier wiederum
verschiedene Untergruppen.
Zweilagigkeit
Bei manchen Baustoffen ist es notwendig, sie in zwei Lagen einzubauen. Als Beispiel sei hier die zweilagige PE-Folie
unter CT´s auf Trennschicht erwähnt. Auf diese Weise soll hier z. B. die notwendige Gleitfähigkeit sicher
gestellt werden.
Kapitel 12.1.3.1 + 12.1.4.1 + 12.1.4.7 + 12.2.2 + 12.4.2.1.1 + 12.14.8
Zweitrücken (textile Bodenbeläge)
Jede Beschichtung, die nach dem Vorstrich (Erstrücken) aufgebracht wird, bezeichnet man als "Zweitrücken". Die
Unterseiten von textilen Bodenbelägen können unbehandelt oder latexiert, beschichtet oder mit einem Zweitrücken
ausgerüstet sein.
Kapitel 17.2
Zwischengeschossbetonplatten
Hierunter versteht man Geschossplatten im Unterschied zu Bodenplatten. Aufgrund der Rohbetonfeuchte ist es bei
Zwischengeschossplatten i. d. R. sinnvoll, zunächst eine Dampfsperre mit bremsender Wirkung auf dem Untergrund zu
platzieren, bevor die schwimmende Fußbodenkonstruktion aufgebracht wird.
Kapitel 9.1.5 + 14.5.1.5 + 16.2
Zwischengeschossbetonplatten (Tragfähigkeit)
Siehe "Tragfähigkeit von Zwischengeschossbetonplatten im Wohnungsneubau".
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