Term: Randleiste

Sockelleiste im Randbereich, bestehend aus unterschiedlichen Materialien (Holz, PVC, Teppich, etc.) als horizontaler Abschluss zu aufgehenden Bauteilen zur Abdeckung einer evtl. vorhandenen Randfuge. Randleisten auf den Bodenbelägen müssen so angebracht werden, dass die schalltechnischen Eigenschaften der Fußbodenkonstruktion nicht nachteilig verändert werden. Dies gilt z. B. für Holzsockelleisten, welche nicht gleichzeitig Kontakt mit der Wand und einem harten Bodenbelag haben sollen. Weiterhin dürfen Formveränderungen des Estrichs und der Bodenbeläge nicht behindert werden (insbesondere bei beheizten Konstruktionen). Um Beschädigungen bei der Befestigung zu verhindern, ist es Aufgabe des Planers/Bauherrn dem Handwerker nicht sichtbare Elemente im Wandbereich (z. B. Rohre) mitzuteilen. Standardbefestigung ist Kleben und Nageln; Schrauben und Dübeln ist i. d. R. eine Sonderleistung. Es sollte keine Klebung auf Tapeten erfolgen. Der maximale Befestigungsabstand ist mit ca. 60 cm anzugeben (besser weniger). Zu hohe Wandfeuchte (z. B. durch frisch eingebrachten Putz) oder aufsteigende Feuchtigkeit im Randfugenbereich kann zu Verformungen an Holzsockelleisten führen. Bei der Abrechnung nach VOB werden üblicherweise Unterbrechungen der Sockelleiste > 1 m abgezogen (Stand Mai 2008), ansonsten übermessen.

Kapitel 12.4.1 + 12.7.5 + 17 + 17.1 + 17.2 + 17.2.9.1 + 17.2.12 + 17.2.15.5

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