Term: Dämmstoffabdeckung

Folien, Papiere oder Pappen, die ein Eindringen von Frischmörtel/Anmachwasser in die Dämmschicht verhindern sollen. Sie haben keine abdichtende Funktion gemäß DIN 18 195, müssen jedoch bei Fließestrichen bis zum Erstarren des Mörtels wasserundurchlässig und wie eine Wanne ausgebildet sein. Sie sollten generell in ungefaltetem Zustand  eingesetzt werden, da beim Entfalten meist eine Sollbruchstelle im Bereich der Faltkante verbleibt (vor allem bei fließfähigen Estrichen).

Bei unbeheizten und beheizten Estrichen muss die Dämmschicht mit einer PE-Folie der Dicke 0,15 mm (bei Heizestrichen besser 0,2 mm) oder einem Erzeugnis mit vergleichbaren Eigenschaften abgedeckt werden. Die Stoßüberdeckung der Bahnen als Dämmungsabdeckung sollte mind. 8 cm betragen (bei der Verwendung als Dampfsperren empfehle ich persönlich ca. 30 cm Überlappung). Die Abdeckung ist an den Rändern bis OK Randstreifen hochzuziehen, wenn nicht der Randstreifen selbst als Abdeckung fungiert.

Kapitel 10.6.5.1 + 12.1.5 + 12.3.2 + 12.3.4 + 12.3.5 + 12.6.4.2 + 12.11.3 + 16.2.3 + 16.3.2 + 16.3.3 + 16.3.6

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