Term: Ausschreibung

Leistungsverzeichnis, in welchem die Fußbodenkonstruktion mit ihren einzelnen Komponenten detailliert beschrieben wird. § 9 in der VOB/A regelt, dass die Leistung eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben ist, dass alle Bewerber die ausgeschriebenen Positionen in gleichem Sinn verstehen müssen und die Preise sicher und ohne größere Vorarbeiten berechnen können. Beispiel: Der baufachkundige Ausschreibende unterlässt es bei einem Verbundestrich eine notwendige Untergrundvorbearbeitung (z. B. Kugelstrahlen) auszuschreiben. Viele Gerichte haben diesen Umstand in ihren Urteilen dahingehend interpretiert, dass dann wohl von Seiten des Erfüllungsgehilfen des Bauherrn eine solche Vorbearbeitung nicht gewünscht war. Natürlich ist die ausführende Firma gehalten, vor Beginn der Arbeiten ihre schriftlichen Bedenken anzumelden. In diesem Buch finden Sie eine Reihe von Vorschlägen zu Leistungsverzeichnistexten in Kapitel 18.

Kapitel 5.2 + 12.3.5 + 12.7.1 + 12.7.3.2 + 14.1 + 15.5 + 17.3.1 + 18

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